Erwägungsgrund 68 32021R0696
Da die Bodeninfrastruktur für Galileo und EGNOS wichtig ist und Einfluss auf deren Sicherheit hat, sollten die Standorte der Infrastruktur von der Kommission festgelegt werden. Die Einrichtung der Bodeninfrastruktur der Systeme sollte weiter nach einem offenen und transparenten Verfahren geschehen, in das die Agentur auf der Grundlage ihres Zuständigkeitsbereichs gegebenenfalls einbezogen werden könnte.