Verordnung (EU) 2021/696 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. April 2021 zur Einrichtung des Weltraumprogramms der Union und der Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 912/2010, (EU) Nr. 1285/2013 und (EU) Nr. 377/2014 sowie des Beschlusses Nr. 541/2014/EU
Um den sicheren Austausch von Informationen zu gewährleisten, sollte mit angemessenen Vereinbarungen für den Schutz von EU-VS gesorgt werden, die Drittländern und internationalen Organisationen im Zusammenhang mit dem Programm zur Verfügung gestellt werden.
Erwägungsgrund 59 32021R0696Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen