Erwägungsgrund 47 32021R0696
Bei Galileo und EGNOS handelt es sich um komplexe Systeme, die eine intensive Abstimmung erfordern. Da es sich dabei um die Programmkomponenten handelt, sollte diese Abstimmung von einem Organ oder einer Einrichtung der Union vorgenommen werden. Anknüpfend an ihre in den letzten Jahren erworbene Fachkompetenz ist die Agentur die am besten geeignete Stelle für die Koordinierung sämtlicher operativer Aufgaben – mit Ausnahme der internationalen Zusammenarbeit – im Zusammenhang mit dem Betrieb dieser Systeme. Die Agentur sollte deshalb mit der Verwaltung des Betriebs von EGNOS und Galileo beauftragt werden. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Agentur alle Aufgaben im Zusammenhang mit dem Betrieb dieser Systeme ohne fremde Hilfe wahrnehmen sollte. Sie könnte auf die Fachkompetenz anderer Stellen und insbesondere der ESA zurückgreifen. Dies sollte die Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung von Systemen und dem Entwurf und der Entwicklung von Teilen des Bodensegments und von Satelliten umfassen, die der ESA übertragen werden sollten. Die Übertragung von Aufgaben an andere Stellen beruht auf den Kompetenzen dieser Stellen und sollte zu keinen Überschneidungen führen.