Erwägungsgrund 83 32021R0696
Die Kommission sollte in Zusammenarbeit mit Datenanbietern Lizenzbedingungen für Daten von Dritten vereinbaren, damit diese im Rahmen von Copernicus im Einklang mit der vorliegenden Verordnung und den geltenden Rechten Dritter genutzt werden können. Da einige Copernicus-Daten und Copernicus-Informationen, einschließlich hochauflösender Bilder, Auswirkungen auf die Sicherheit der Union oder der Mitgliedstaaten haben können, dürfen in begründeten Fällen Maßnahmen für den Umgang mit Risiken und Bedrohungen für die Sicherheit der Union oder der Mitgliedstaaten erlassen werden.