Erwägungsgrund 60 32021R0696
Ein wichtiges Ziel des Programms besteht darin, unter Wahrung einer offenen Wirtschaft, einschließlich des freien und fairen Handels, und unter Nutzung der Möglichkeiten, die die Raumfahrt für die Sicherheit der Union und ihrer Mitgliedstaaten bietet, seine Sicherheit zu gewährleisten und die strategische Autonomie über Schlüsseltechnologien und Wertschöpfungsketten hinweg zu stärken. In bestimmten Fällen erfordert diese Zielsetzung, dass die nötigen Förderfähigkeits- und Teilnahmebedingungen festgelegt werden, damit der Schutz der Integrität, der Sicherheit und der Widerstandsfähigkeit der operativen Systeme der Union gewährleistetet ist. Das Erfordernis der Wettbewerbsfähigkeit und der Kosteneffizienz sollte dadurch nicht untergraben werden. Bei der Evaluierung von Rechtsträgern unter der Kontrolle eines Drittlands oder einer Einrichtung eines Drittlands sollte die Kommission den Grundsätzen und Kriterien der Verordnung (EU) 2019/452 des Europäischen Parlaments und des Rates Rechnung tragen.