Verordnung (EU) 2021/696 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. April 2021 zur Einrichtung des Weltraumprogramms der Union und der Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 912/2010, (EU) Nr. 1285/2013 und (EU) Nr. 377/2014 sowie des Beschlusses Nr. 541/2014/EU
Aufgrund des Mandats der Agentur und der Rolle der Kommission bei der Durchführung des Programms sollte vorgesehen werden, dass bestimmte vom Verwaltungsrat gefasste Beschlüsse nur mit der Zustimmung der Kommissionsvertreter angenommen werden sollten.
Erwägungsgrund 117 32021R0696Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen