Erwägungsgrund 90 32021R0696
Die Bereitstellung von SST-Diensten sollte auf der Zusammenarbeit der Union mit den Mitgliedstaaten sowie auf der Nutzung vorhandener und künftiger nationaler – auch mithilfe der ESA oder durch die Union entwickelter – Fachkompetenz und Ressourcen beruhen. Es sollte möglich sein, die Entwicklung neuer SST-Sensoren finanziell zu unterstützen. Angesichts der Sensibilität der SST sollte die Kontrolle über die nationalen Sensoren und deren Betrieb, Wartung und Erneuerung sowie die Verarbeitung der zur Bereitstellung von SST-Diensten führenden Daten weiterhin Sache der an der SST-Unterkomponente teilnehmenden Mitgliedstaaten sein.