Erwägungsgrund 112 32021R0696
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung der vorliegenden Verordnung sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse in Bezug auf die Annahme der genauen Bestimmungen für die Aufteilung und Rangfolge für die Nutzung zusammengeführter GOVSATCOM-Satellitenkommunikationskapazitäten übertragen werden. Bei der Festlegung der genauen Bestimmungen für die Aufteilung und Rangfolge sollte die Kommission den operativen und sicherheitsbezogenen Anforderungen und einer Analyse der Risiken und der voraussichtlichen Nachfrage seitens der GOVSATCOM-Teilnehmer Rechnung tragen. Die GOVSATCOM-Dienste sollten den GOVSATCOM-Nutzern zwar grundsätzlich unentgeltlich bereitgestellt werden, doch wenn diese Analyse ergibt, dass ein Kapazitätenengpass besteht, und um Marktverzerrungen zu vermeiden, kann im Rahmen dieser genauen Bestimmungen für die Aufteilung und Rangfolge unter Umständen eine Preispolitik konzipiert werden. Diese Befugnisse sollten im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 ausgeübt werden.