Erwägungsgrund 114 32021R0696
Mit der Verordnung (EU) Nr. 912/2010 wurde eine Agentur der Union mit der Bezeichnung „Agentur für das Europäische GNSS“ eingerichtet, um bestimmte Aspekte Satellitennavigationsprogramme Galileo und EGNOS zu verwalten. Mit der vorliegenden Verordnung wird die Agentur für das Europäische GNSS mit neuen Aufgaben, insbesondere der Sicherheitsakkreditierung, betraut, und zwar nicht nur im Zusammenhang mit Galileo und EGNOS, sondern auch im Zusammenhang mit anderen Programmkomponenten. Der Name, die Aufgaben und die Organisationsstruktur der Agentur für das Europäische GNSS sollten daher entsprechend angepasst werden.