Erwägungsgrund 111 32021R0696
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung der vorliegenden Verordnung sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse in Bezug auf die Annahme der operativen Anforderungen für GOVSATCOM-Dienste und des Diensteportfolios für die GOVSATCOM-Dienste übertragen werden. Diese Befugnisse sollten im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 ausgeübt werden.