Erwägungsgrund 124 32021R0696
Da die Programmkomponenten nutzerorientiert sind, müssen Nutzer bei deren Durchführung und Entwicklung, insbesondere bei der Festlegung und Validierung der Anforderungen für die Dienste, kontinuierlich und wirksam einbezogen werden. Damit der Wert für die Nutzer steigt, sollten deren Beiträge im Rahmen regelmäßiger Konsultationen mit Endnutzern des öffentlichen und des privaten Sektors der Mitgliedstaaten und gegebenenfalls mit internationalen Organisationen aktiv eingeholt werden. Zu diesem Zweck sollte eine Arbeitsgruppe (im Folgenden „Nutzerforum“) eingerichtet werden, die den Programmausschuss bei der Ermittlung der Nutzeranforderungen, der Überprüfung der Konformität der Dienste und der Ermittlung von Lücken bei den bereitgestellten Diensten unterstützt. In der Geschäftsordnung des Programmausschusses sollte die Organisationsstruktur des Nutzerforums so festgelegt sein, dass sie den Besonderheiten jeder Programmkomponente und jedes Dienstes im Rahmen der Komponenten Rechnung trägt. Die Mitgliedstaaten sollten, wann immer dies möglich ist, auf der Grundlage systematischer und koordinierter Nutzerkonsultationen auf nationaler Ebene zu dem Nutzerforum beitragen.