Erwägungsgrund 56 32021R0696
Gegebenenfalls sollte die Kommission im Anschluss an die Risiko- und Bedrohungsanalyse eine Struktur für die Sicherheitsüberwachung festlegen. Diese Struktur für die Sicherheitsüberwachung sollte die Stelle sein, die die im Rahmen des Beschlusses (GASP) 2021/698 erteilten Weisungen entgegennimmt. Im Fall von Galileo sollte es sich bei dieser Stelle um die Galileo-Sicherheitszentrale handeln. Mit Blick auf die Durchführung des Beschlusses (GASP) 2021/698 sollte sich die Rolle des Gremiums für die Sicherheitsakkreditierung darauf beschränken, dem Rat oder dem Hohen Vertreter Informationen über die Sicherheitsakkreditierung des Systems zukommen zu lassen.