Erwägungsgrund 104 32021R0696
In der ersten Phase von GOVSATCOM, etwa bis 2025, würden vorhandene Kapazitäten genutzt. In diesem Rahmen sollte die Kommission GOVSATCOM-Kapazitäten von Mitgliedstaaten mit nationalen Systemen und Raumfahrtkapazitäten sowie von kommerziellen Satellitenkommunikations- oder Satellitendienstanbietern beziehen, wobei den grundlegenden Sicherheitsinteressen der Union Rechnung zu tragen ist. In dieser ersten Phase würden die GOVSATCOM-Dienste schrittweise eingeführt. Sollte im Laufe der ersten Phase eine detaillierte Analyse des künftigen Angebots und der künftigen Nachfrage ergeben, dass diese Vorgehensweise zur Deckung der sich wandelnden Nachfrage nicht ausreicht, so sollte es möglich sein zu entscheiden, zur zweiten Phase überzugehen und weitere Raumfahrtinfrastrukturen oder -kapazitäten wie erwähnt im Rahmen einer oder mehrerer öffentlich-privater Partnerschaften, z. B. mit Satellitenbetreibern aus der Union, aufzubauen.