Erwägungsgrund 66 32021R0696
Die Bezeichnung „kommerzieller Dienst“, die in der Verordnung (EU) Nr. 1285/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates verwendet wird, ist nicht mehr passend, da der Dienst weiterentwickelt wurde. Stattdessen wird im Durchführungsbeschluss (EU) 2017/224 der Kommission zwischen zwei gesonderten Diensten – dem Hochpräzisionsdienst und dem Authentifizierungsdienst – unterschieden.