Erwägungsgrund 70 32021R0696
Die Programmkomponenten sollten zur Anwendung digitaler Technologie in Raumfahrtsystemen, zur Verbreitung von Daten und Diensten und zur Entwicklung nachgelagerter Anwendungen anregen. In diesem Zusammenhang sollte besonderes Augenmerk auf die Initiativen und Maßnahmen gerichtet werden, die die Kommission in ihrer Mitteilung vom 14. September 2016 mit dem Titel „Konnektivität für einen wettbewerbsfähigen digitalen Binnenmarkt – Hin zu einer europäischen Gigabit-Gesellschaft“ und ihrer Mitteilung vom 14. September 2016 mit dem Titel „5G für Europa: ein Aktionsplan“ vorgeschlagen hat.