Erwägungsgrund 109 32021R0696
Die zuständige GOVSATCOM-Behörde spielt eine wichtige Rolle bei der Überwachung der Einhaltung der Aufteilungs- und Rangfolgeregeln und der in den Sicherheitsanforderungen festgelegten Sicherheitsverfahren durch Nutzer und andere nationale Stellen, die bei GOVSATCOM eine Funktion haben. Wenn ein Mitgliedstaat keine zuständige GOVSATCOM-Behörde benannt hat, sollte er in jedem Fall eine Kontaktstelle für das Management erkannter Störversuche, die sich auf GOVSATCOM auswirken, benennen.