Erwägungsgrund 96 32021R0696
Der Sicherheitsausschuss des Rates hat die Schaffung einer Risikomanagementstruktur empfohlen, damit sichergestellt ist, dass Fragen der Datensicherheit bei der Durchführung des Beschlusses Nr. 541/2014/EU gebührend berücksichtigt werden. Zu diesem Zweck sollten die an der SST-Unterkomponente beteiligten Mitgliedstaaten – unter Berücksichtigung der bisherigen Arbeit – die entsprechenden Risikomanagementstrukturen und -verfahren schaffen.