Erwägungsgrund 55 32021R0696
Die Cybersicherheit sowohl der boden- als auch der weltraumgestützten europäischen Raumfahrtinfrastruktur ist entscheidend, um den unterbrechungsfreien Betrieb der Systeme und Dienste sicherzustellen. Daher sollte bei der Festlegung neuer Sicherheitsanforderungen entsprechend berücksichtigt werden, dass die Systeme und ihre Dienste – auch durch Einsatz neuer Technologie – vor Cyberangriffen geschützt werden müssen.