Verordnung (EU) 2024/1143 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 über geografische Angaben für Wein, Spirituosen und landwirtschaftliche Erzeugnisse und über garantiert traditionelle Spezialitäten und fakultative Qualitätsangaben für landwirtschaftliche Erzeugnisse sowie zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1308/2013, (EU) 2019/787 und (EU) 2019/1753 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012
Geografische Angaben können maßgeblich zur Nachhaltigkeit — auch im Bereich der Kreislaufwirtschaft — beitragen, was ihren Wert als Kulturerbe erhöht und ihnen so im Rahmen nationaler und regionaler Strategien im Hinblick auf die Verwirklichung der Ziele des europäischen Grünen Deals somit eine größere Rolle verleiht.
Erwägungsgrund 3 32024R1143Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen