Erwägungsgrund 58 32024R1143
Für ein reibungsloses Funktionieren des Binnenmarkts ist es wichtig, dass die Erzeuger in unterschiedlichen Situationen rasch und unkompliziert nachweisen können, dass sie zur Verwendung eines geschützten Namens berechtigt sind, etwa bei Zoll- oder Marktkontrollen oder auf Anfrage anderer Wirtschaftsbeteiligter. Zu diesem Zweck sollte dem Wirtschaftsbeteiligten eine Bescheinigung der Einhaltung der Produktspezifikation bereitgestellt werden.