Erwägungsgrund 83 32024R1143
Es ist angezeigt, Bestimmungen festzulegen, um den reibungslosen Übergang von der mit der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 festgelegten Regelung zu der mit der vorliegenden Verordnung festgelegten Regelung sicherzustellen, auch im Hinblick auf delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte. Diese Bestimmungen sollen der Rechtssicherheit dienen, damit die Behörden der Mitgliedstaaten, die Erzeuger und Erzeugervereinigungen sowie andere betroffene Personen oder Einrichtungen ihre Rechte und Pflichten eindeutig erkennen und sich darauf einstellen können.