Erwägungsgrund 31 32024R1143
Die Union führt Verhandlungen über internationale Abkommen, auch solche für einen besseren Schutz von Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben, mit ihren Handelspartnern. Um die Information der Öffentlichkeit über die im Rahmen der internationalen Abkommen geschützten Namen zu erleichtern und insbesondere den Schutz und die Kontrolle der Verwendung dieser Namen zu gewährleisten, können sie in das Unionsregister der geografischen Angaben eingetragen werden. Die Namen sollten als geschützte geografische Angaben in das Register eingetragen werden, es sei denn, sie werden in diesen internationalen Abkommen ausdrücklich als Ursprungsbezeichnungen geführt.