Erwägungsgrund 74 32024R1143
Die Verordnung (EU) 2019/1753 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Durchführung der Genfer Akte des Lissabonner Abkommens über Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben (im Folgenden „Genfer Akte“) in der Union muss geändert werden, um die Rolle der anerkannten Erzeugervereinigung im Verfahren zur Eintragung geografischer Angaben der Union im internationalen Register gemäß der Genfer Akte zu stärken. Die Verordnung (EU) 2019/1753 sollte ferner angepasst werden, um die Eintragung — gemäß der Genfer Akte — der Ursprungsbezeichnungen der sieben Mitgliedstaaten, die Vertragsparteien des Lissabonner Abkommens sind, in Bezug auf Erzeugnisse zu ermöglichen, die nicht in den Geltungsbereich der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012, aber in den Geltungsbereich der vorliegenden Verordnung fallen.