Erwägungsgrund 43 32024R1143
Im Fall geografischer Angaben, deren geografisches Gebiet sich auf mehr als einen Mitgliedstaat erstreckt, sollte nach Vereinbarung der betreffenden Mitgliedstaaten eine einzige Erzeugervereinigung anerkannt werden. Gestützt auf das dem Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft beigefügte Protokoll zu Irland und Nordirland, sollte dies auch gelten, wenn das Gebiet Nordirlands betroffen ist.