Erwägungsgrund 23 32024R1143
Die Qualitätspolitik der Union sollte dazu beitragen, den Übergang zu einem nachhaltigen Lebensmittelsystem zu ermöglichen, und sie sollte der gesellschaftlichen Nachfrage nach Herstellungsverfahren, die nachhaltig, umwelt- und klimafreundlich, dem Tierwohl förderlich, ressourceneffizient sowie sozial und ethisch verantwortungsvoll sind, gerecht werden. Die Erzeuger von Erzeugnissen mit geografischer Angabe sollten ermutigt werden, nachhaltige Verfahren mit Blick auf ökologische, soziale und wirtschaftliche Ziele zu befolgen, die über die verbindlichen Normen hinausgehen. Derartige Verfahren könnten in der Produktspezifikation oder in einer separaten Initiative festgelegt werden. Die in den Produktspezifikationen enthaltenen nachhaltigen Verfahren sollten mit mindestens einer der drei wichtigsten Arten von Nachhaltigkeit — nämlich ökologische, soziale und wirtschaftliche Nachhaltigkeit — im Zusammenhang stehen.