Erwägungsgrund 35 32024R1143
Gestützt auf die ständige Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union kann eine Anspielung auf eine geografische Angabe insbesondere dann vorliegen, wenn für den normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen europäischen Durchschnittsverbraucher ein gedanklicher Zusammenhang mit dem durch die eingetragene geografische Angabe bezeichneten Erzeugnis, auch in Bezug auf einen Begriff, ein Zeichen oder eine andere Kennzeichnungs- oder Verpackungsvorrichtung, hergestellt wird.