Erwägungsgrund 52 32024R1143
Im Hinblick auf Unparteilichkeit und Objektivität sollten die zuständigen Behörden, die mit der Überprüfung der Einhaltung der Produktspezifikationen betraut sind, eine Reihe operativer Kriterien erfüllen. Es sollten Vorschriften vorgesehen werden, mit denen bestimmte amtliche Kontrollaufgaben an beauftragte Stellen und Produktzertifizierungsstellen und natürliche Personen übertragen werden können, um die Arbeit der Kontrollbehörden zu erleichtern und die Wirksamkeit des Systems zu erhöhen. Informationen über die zuständigen Behörden, die beauftragten Stellen und Produktzertifizierungsstellen und natürlichen Personen sollten öffentlich bekannt gemacht werden, um Transparenz zu gewährleisten und interessieren Parteien die Kontaktaufnahme zu ermöglichen.