Verordnung (EU) 2024/1143 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 über geografische Angaben für Wein, Spirituosen und landwirtschaftliche Erzeugnisse und über garantiert traditionelle Spezialitäten und fakultative Qualitätsangaben für landwirtschaftliche Erzeugnisse sowie zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1308/2013, (EU) 2019/787 und (EU) 2019/1753 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012
Geografische Angaben können auch als Marken eingetragen werden, sofern dies nicht gegen diese Verordnung verstößt. Zu diesem Zweck berührt diese Verordnung nicht nationale Vorschriften hinsichtlich der bilanziellen Bewertung dieser Marken und ihrer Einbeziehung in die Jahresbilanz von Erzeugern und Erzeugervereinigungen.
Erwägungsgrund 40 32024R1143Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen