Verordnung (EU) 2024/1143 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 über geografische Angaben für Wein, Spirituosen und landwirtschaftliche Erzeugnisse und über garantiert traditionelle Spezialitäten und fakultative Qualitätsangaben für landwirtschaftliche Erzeugnisse sowie zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1308/2013, (EU) 2019/787 und (EU) 2019/1753 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012
Ein Erzeugnis mit geografischer Angabe sollte bestimmte Bedingungen erfüllen, die in der Produktspezifikation festgelegt sind. Damit die entsprechenden Informationen auch für die interessierten Kreise leicht verständlich sind, sollte die Produktspezifikation in einem einzigen Dokument zusammengefasst werden.
Erwägungsgrund 61 32024R1143Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen