Erwägungsgrund 29 32024R1143
Um Wirtschaftsbeteiligten, deren Interessen von der Eintragung eines Namens berührt werden, zu ermöglichen, diesen Namen für einen begrenzten Zeitraum weiter zu verwenden, obwohl die Verwendung dieses Namens gegen die in dieser Verordnung festgelegte Schutzregelung verstoßen würde, sollten spezifische Ausnahmen für die Verwendung der Namen in Form von Übergangszeiträumen gewährt werden. Solche Fristen sollten auch zur Überwindung vorübergehender Schwierigkeiten und mit dem langfristigen Ziel gewährt werden, sicherzustellen, dass alle Erzeuger die Produktspezifikation einhalten.