Erwägungsgrund 11 32024R1143
Grundsätzlich und um die Offenlegung personenbezogener Daten zu minimieren, sollten die Unterlagen, die im Zuge der jeweiligen Verfahren vorzulegen sind, keine personenbezogenen Daten enthalten. Ist dies nicht möglich, so sollten die Informationen, die personenbezogene Daten — etwa die Kontaktdaten natürlicher Personen — enthalten könnten, in gesonderten spezifischen Dokumenten übermittelt werden.