Erwägungsgrund 30 32024R1143
Um Transparenz und eine einheitliche Herangehensweise in allen Mitgliedstaaten zu gewährleisten, ist es erforderlich, ein einziges elektronisches Unionsregister der geografischen Angaben, die als geschützte Ursprungsbezeichnungen oder geschützte geografische Angaben eingetragen sind, einzurichten und zu führen. Das regelmäßig aktualisierte Register sollte Informationen für die Verbraucher und Wirtschaftsbeteiligten zu allen Arten geografischer Angaben, die in diesem Register eingetragen sind, bereitstellen. Das Register sollte eine in einem Informationssystem gespeicherte elektronische Datenbank sein, die der Öffentlichkeit zugänglich ist. Das EUIPO sollte — gestützt auf seine Erfahrung bei der Führung anderer Register für Rechte des geistigen Eigentums — das Unionsregister führen und es in Bezug auf Eintragungen, Änderungen und Löschungen geografischer Angaben auf dem neuesten Stand halten.