Erwägungsgrund 1 32014R0508
Die Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 13. Juli 2011„Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik“ legt die potenziellen Herausforderungen, Zielsetzungen und Ausrichtungen der Gemeinsamen Fischereipolitik (im Folgenden „GFP“) für die Zeit nach 2013 dar. Ausgehend von den Erörterungen infolge dieser Mitteilung wurde die GFP durch die Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates reformiert. Die Reform der GFP deckt alle wesentlichen Bestandteile der GFP einschließlich ihrer finanziellen Aspekte ab. Um die Zielsetzungen dieser Reform zu erreichen, sollten die Verordnung (EG) Nr. 2328/2003 des Rates, die Verordnung (EG) Nr. 861/2006 des Rates, die Verordnung (EG) Nr. 1198/2006 des Rates sowie die Verordnung (EG) Nr. 791/2007 des Rates aufgehoben und durch diese Verordnung ersetzt werden..In der Erkenntnis, dass alle Angelegenheiten in Zusammenhang mit den europäischen Ozeanen und Meeren eng miteinander verbunden sind, sollte diese Verordnung auch die Weiterentwicklung der integrierten Meerespolitik (IMP) unterstützen, die in der Verordnung (EU) Nr. 1255/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates genannt wird.