Erwägungsgrund 89 32014R0508
Zusätzlich zu der Möglichkeit der Unterbrechung der Zahlungsfrist und zur Vermeidung des offensichtlichen Risikos unberechtigter Ausgaben sollte die Kommission die Möglichkeit haben, Zahlungen im Fall einer schwerwiegenden Nichteinhaltung der GFP-Vorschriften durch einen Mitgliedstaat auszusetzen.