Verordnung (EU) Nr. 508/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 2328/2003, (EG) Nr. 861/2006, (EG) Nr. 1198/2006 und (EG) Nr. 791/2007 des Rates und der Verordnung (EU) Nr. 1255/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates
Für den EMFF sollte es unter bestimmten Umständen möglich sein, zu den gemeinsamen Fonds beizutragen, die Ausgleichszahlungen an Fischer für wirtschaftliche Verluste, die durch widrige Witterungsverhältnisse, einen Umweltvorfall oder Rettungskosten verursacht werden, leisten.
Erwägungsgrund 37 32014R0508Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen