Erwägungsgrund 71 32014R0508
Im Einklang mit den Kontroll- und Durchsetzungszielen der Union ist es angemessen, dass beim Einsatz von Patrouillenschiffen, Flugzeugen und Hubschraubern eine Mindestzeit für Fischereiaufsicht aufgewendet wird, die genau festzulegen ist, um eine Bemessungsgrundlage für Unterstützung im Rahmen des EMFF zu schaffen.