Erwägungsgrund 62 32014R0508
Die Verordnung (EU) Nr. 1379/2013 sieht zur Förderung der Marktstabilität einen Mechanismus für die Lagerhaltung von zum menschlichen Verzehr bestimmten Fischereierzeugnissen vor. Um einen Übergang von Marktinterventionsmechanismen auf den neuen Schwerpunkt der Planung und des Managements von Produktions- und Vermarktungstätigkeiten zu gewährleisten, sollte jegliche durch den EMFF gewährte Unterstützung bis zum 31. Dezember 2018 schrittweise eingestellt werden.