Erwägungsgrund 80 32014R0508
Die Verbindung der von diesen Sektoren betriebenen Informationssysteme kann eine kohärente Mobilisierung der Finanzierungsmechanismen dieser Systeme im Einklang mit dem AEUV erforderlich machen. Die maritime Raumordnung und das integrierte Küstenzonenmanagement sind von entscheidender Bedeutung für die nachhaltige Entwicklung der Meeresgebiete und Küstenregionen und tragen beide zu den Zielen der Ökosystem-basierten Verwaltung und Entwicklung der Land-Meeres-Verbindungen bei. Sie sind außerdem wichtige Instrumente zur Verwaltung der unterschiedlichen Nutzungsformen unserer Küsten, Meere und Ozeane, die deren nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung ermöglichen und grenzübergreifende Investitionen anregen, während mit Umsetzung der Richtlinie 2008/56/EG die Nachhaltigkeitsgrenzen menschlicher Tätigkeiten, die Auswirkungen auf die Meeresumwelt haben, weiter festgelegt werden. Darüber hinaus ist es notwendig, das Wissen über die Meereswelt weiter auszubauen und Innovation zu fördern, indem die Erhebung, der freie Austausch, die Wiederverwendung und die Verbreitung von Daten über den Zustand der Ozeane und Meere erleichtert werden.