Erwägungsgrund 84 32014R0508
Um politisches Handeln und Entscheidungsfindung innerhalb der GFP zu verbessern und das wirksame Funktionieren der Beiräte zu gewährleisten, müssen diese Beiräte stets mit ausreichenden Mitteln ausgestattet sein, um ihre beratende Rolle im Rahmen der GFP wirkungsvoll ausüben zu können. Angesichts des Prinzips eines einzigen Fonds sollte die den Beiräten im Rahmen des EMFF gewährte Unterstützung die Beihilfen für regionale Beiräte im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 861/2006 ersetzen.