Erwägungsgrund 61 32014R0508
Um die Lebensfähigkeit von Fischerei und Aquakultur in einem stark wettbewerbsgeprägten Markt zu gewährleisten, ist es notwendig, Bestimmungen über die Unterstützung bei der Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1379/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie die Unterstützung von Vermarktungs- und Verarbeitungstätigkeiten der Betreiber zur Erhöhung des Wertes der Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse festzulegen. Dabei sollte besonderes Augenmerk auf der Förderung von Vorhaben liegen, die Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung in der Lieferkette vereinigen oder aus innovativen Prozessen oder Methoden bestehen. Bei der Bereitstellung von Unterstützung sollten prioritär Erzeugerorganisationen und Vereinigungen von Erzeugerorganisationen unterstützt werden. Im Falle von Produktions- und Vermarktungsplänen sollten nur diese Organisationen und Vereinigungen förderfähig sein. Der EMFF sollte außerdem die Verarbeitung ungewollter Fänge unterstützen, um das neue Rückwurfverbot zu berücksichtigen..