Erwägungsgrund 69 32014R0508
Es ist von überragender Bedeutung, dass die Mitgliedstaaten und Betreiber so ausgestattet sind, dass sie eine Überwachung auf hohem Niveau durchführen können und somit die Einhaltung der Vorschriften der GFP gewährleistet werden kann, während gleichzeitig die nachhaltige Nutzung der lebenden Meeresressourcen sichergestellt wird. Es sollte daher möglich sein, dass der EMFF Mitgliedstaaten und Betreiber im Einklang mit der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 des Rates unterstützt. Durch Schaffung einer Kultur der Rechtstreue sollte diese Unterstützung zu nachhaltigem Wachstum beitragen.