Erwägungsgrund 82 32014R0508
Der EMFF sollte bestehende und künftige Finanzinstrumente der Union und der Mitgliedstaaten auf nationaler und subnationaler Ebene ergänzen und unterstützen, um die nachhaltige wirtschaftliche, soziale und territoriale Entwicklung, den Schutz und die nachhaltige Nutzung der Ozeane, Meere und Küsten voranzutreiben, zu einer wirksameren Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten und ihrer Küsten- und Inlandsregionen und Gebiete in äußerster Randlage beizutragen und dabei der vorrangigen Rolle und den Fortschritten nationaler und lokaler Projekte Rechnung zu tragen. Der EMFF sollte mit anderen Unionspolitiken einhergehen, die Einfluss auf den maritimen Bereich haben könnten, insbesondere mit dem EFRE, dem KF und dem ESF sowie dem durch die Verordnung (EU) Nr. 1291/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates geschaffenen Programm „Horizont 2020“.