Erwägungsgrund 87 32014R0508
Im Zusammenhang mit den nach dieser Verordnung finanzierten Vorhaben — sowohl in geteilter als auch in direkter Mittelverwaltung — ist es erforderlich, den Schutz der finanziellen Interessen der Union durch eine ordnungsgemäße Anwendung der einschlägigen Rechtsvorschriften im Hinblick auf den Schutz dieser Interessen und die Durchführung geeigneter Kontrollen der Mitgliedstaaten und der Kommission sicherzustellen.