Erwägungsgrund 86 32014R0508
Im Interesse einer gut funktionierenden Partnerschaft und eines angemessenen Bekanntheitsgrads der Unionsunterstützung sollte für eine möglichst weitreichende Information über und Publizität der Unionsunterstützung gesorgt werden. Die mit der Verwaltung der Unterstützung beauftragten Behörden sollten auch für solche Informations- und Publizitätsaspekte und für die Unterrichtung der Kommission über die getroffenen Maßnahmen verantwortlich sein.