Verordnung (EU) 2021/2117 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Dezember 2021 zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1308/2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse, (EU) Nr. 1151/2012 über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel, (EU) Nr. 251/2014 über die Begriffsbestimmung, Beschreibung, Aufmachung und Etikettierung von aromatisierten Weinerzeugnissen sowie den Schutz geografischer Angaben für aromatisierte Weinerzeugnisse und (EU) Nr. 228/2013 über Sondermaßnahmen im Bereich der Landwirtschaft zugunsten der Regionen in äußerster Randlage der Union
Nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Union sollten die Grenzwerte der Unionsbeihilfe für die Abgabe von Obst und Gemüse sowie Milch und Milcherzeugnissen in Bildungseinrichtungen, die in Artikel 23a der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 aufgeführt sind, aktualisiert werden. Aus Gründen der Rechtssicherheit ist es angebracht, die gesenkten Grenzwerte rückwirkend ab dem 1. Januar 2021 anzuwenden.
Erwägungsgrund 10 32021R2117Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen