Verordnung (EU) 2021/2117 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Dezember 2021 zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1308/2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse, (EU) Nr. 1151/2012 über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel, (EU) Nr. 251/2014 über die Begriffsbestimmung, Beschreibung, Aufmachung und Etikettierung von aromatisierten Weinerzeugnissen sowie den Schutz geografischer Angaben für aromatisierte Weinerzeugnisse und (EU) Nr. 228/2013 über Sondermaßnahmen im Bereich der Landwirtschaft zugunsten der Regionen in äußerster Randlage der Union
Es sollte präzisiert werden, dass Mitgliedstaaten, die die Erteilung von Genehmigungen für Rebpflanzungen auf regionaler Ebene für bestimmte Gebiete, die für die Erzeugung von Weinen mit einer geschützten Ursprungsbezeichnung in Betracht kommen, oder für Gebiete, die für die Erzeugung von Weinen mit einer geschützten geografischen Angabe in Betracht kommen, einschränken, verlangen können, dass diese Genehmigungen in diesen Regionen genutzt werden.
Erwägungsgrund 20 32021R2117Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen