Erwägungsgrund 48 32021R2117
Wenn die Lieferung landwirtschaftlicher Erzeugnisse durch einen Erzeuger an einen verarbeitenden Betrieb oder ein Vertriebsunternehmen Gegenstand eines schriftlichen Vertrags oder Angebots gemäß den Artikeln 148 und 168 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 ist und der für die Lieferung zu zahlende Preis durch die Kombination verschiedener im Vertrag festgelegter Faktoren berechnet wird, sollten diese Faktoren, zu denen objektive Indikatoren, Indizes und Berechnungsmethoden gehören können, für die Parteien leicht verständlich sein. Darüber hinaus sollten die Mitgliedstaaten freiwillige Indikatoren auf der Grundlage verfügbarer objektiver Marktinformationen und Studien festlegen können, die von den Vertragsparteien verwendet werden können.