Verordnung (EU) 2021/2117 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Dezember 2021 zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1308/2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse, (EU) Nr. 1151/2012 über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel, (EU) Nr. 251/2014 über die Begriffsbestimmung, Beschreibung, Aufmachung und Etikettierung von aromatisierten Weinerzeugnissen sowie den Schutz geografischer Angaben für aromatisierte Weinerzeugnisse und (EU) Nr. 228/2013 über Sondermaßnahmen im Bereich der Landwirtschaft zugunsten der Regionen in äußerster Randlage der Union
Die Gewährung von Beihilfen für die private Lagerhaltung von Olivenöl hat sich als wirksames Instrument zur Marktstabilisierung erwiesen. Angesichts der gewonnenen Erfahrungen und um einen angemessenen Lebensstandard zu gewährleisten und den Markt für den Sektor Olivenöl und Tafeloliven zu stabilisieren, ist es angemessen, die Liste der Erzeugnisse, die für eine Beihilfe für die private Lagerhaltung in Betracht kommen, auch auf Tafeloliven auszuweiten.
Erwägungsgrund 9 32021R2117Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen