Verordnung (EU) 2021/2117 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Dezember 2021 zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1308/2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse, (EU) Nr. 1151/2012 über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel, (EU) Nr. 251/2014 über die Begriffsbestimmung, Beschreibung, Aufmachung und Etikettierung von aromatisierten Weinerzeugnissen sowie den Schutz geografischer Angaben für aromatisierte Weinerzeugnisse und (EU) Nr. 228/2013 über Sondermaßnahmen im Bereich der Landwirtschaft zugunsten der Regionen in äußerster Randlage der Union
Um sicherzustellen, dass einer natürlichen oder juristischen Person kein Vorteil gewährt wird, wenn bei dieser festgestellt wird, dass die Voraussetzungen für den Erhalt solcher Vorteile künstlich geschaffen wurden, sollte klargestellt werden, dass es den Mitgliedstaaten möglich sein sollte, Maßnahmen zu ergreifen, mit denen die Umgehung der Vorschriften über den Schutzmechanismus für Neuanpflanzungen sowie über die Förderfähigkeits- und Prioritätskriterien für die Erteilung von Genehmigungen für Neuanpflanzungen verhindert wird.
Erwägungsgrund 22 32021R2117Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen