Verordnung (EU) 2021/2117 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Dezember 2021 zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1308/2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse, (EU) Nr. 1151/2012 über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel, (EU) Nr. 251/2014 über die Begriffsbestimmung, Beschreibung, Aufmachung und Etikettierung von aromatisierten Weinerzeugnissen sowie den Schutz geografischer Angaben für aromatisierte Weinerzeugnisse und (EU) Nr. 228/2013 über Sondermaßnahmen im Bereich der Landwirtschaft zugunsten der Regionen in äußerster Randlage der Union
Der Binnenmarkt beruht auf der einheitlichen Anwendung der Wettbewerbsregeln in allen Mitgliedstaaten. Dies erfordert eine kontinuierliche enge Zusammenarbeit zwischen den nationalen Wettbewerbsbehörden und der Kommission im Europäischen Netzwerk der Wettbewerbsbehörden, in dem Fragen der Auslegung und Anwendung der Wettbewerbsvorschriften erörtert und Maßnahmen zur Anwendung der Wettbewerbsregeln gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 des Rates koordiniert werden können.
Erwägungsgrund 60 32021R2117Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen